Wenn es für eine gemeinsame Zukunft keine Basis mehr gibt, ist es besser sich zu trennen und ggf. auch die Scheidung einzureichen. Ich stehe Ihnen dabei in allen Konstellationen zur Verfügung.
Auch berate ich Sie in allen anstehenden Folgesachen. Hierbei geht es zum Beispiel um den Versorgungsausgleich (Ausgleich der Rentenanwartschaften während der Ehezeit), Zugewinn (Ausgleich des während der Ehezeit erworbenen Vermögens), Trennungsunterhalt und nachehelichen Unterhalt, Kindesunterhalt aber auch Sorgerecht und Umgangsrecht. Auch bei besonders unangenehmen Themen wie die Erwirkung einer einstweiligen Anordnung nach dem Gewaltschutzgesetz.