Herausragende Bedeutung hat im Erbrecht der Erstellung eines Testaments. Denn wenn keines vorliegt, gilt die gesetzliche Erbfolge. Nur mit der Erstellung einer letztwilligen Verfügung kann selbst
bestimmt werden, wer, wann, wo und wie erben soll. Über die umfangreichen Möglichkeiten berate ich Sie als Rechtsanwalt in meiner Kanzlei in Hamburg Altona oder auch in bestimmten Fällen bei
Ihnen zu Hause Ihren Wünschen entsprechend.