Schuldenregulierung/ Insolvenzrecht mit Rechtsanwalt Müthel in Hamburg Altona

Im Bereich des Insolvenzrechts vertrete ich Firmen, Schuldner, Gläubiger als Rechtsanwalt insbesondere in Hamburg und Altona vor, während und nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens und unterstütze Sie in allen hiermit verbundenen Problemlagen, wie etwa Rückforderungen durch den Insolvenzverwalter (sog. Insolvenzanfechtungen), Versagung der Restschuldbefreiung, der Forderungsanmeldung, der Einleitung des Insolvenzverfahrens sowie der Schuldenregulierung.

 

Sie geben Ihr Problem bei mir ab und verschaffen sich dadurch eine unmittelbare Entlastung. Meine Erfahrung hierbei mit vielen Mandanten ist, dass sich diese dann wieder in der Lage fühlen, ihr Leben selbstbestimmt führen zu können.

 

Bei der Schuldenregulierung geht ich in der Regel in drei Schritten vor. Zunächst verschaffe ich mir einen Überblick über ihre Vermögens- und Einkommenssituation. Ich melde mich bei allen Gläubigern und lasse mir Forderungsaufstellungen zusenden, welche ich dann auf die Richtigkeit überprüfe. Hierbei haben sich teilweise schon überraschende Änderungen ergeben. Nach Analyse der Situation wird dann ein außergerichtlicher Schuldenbereinigungsplan unterbereitet. Je nach Ausgangslage wird dann entschieden, ob bei Gericht ein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wird.

 

SCHUFA-Eigenauskunft nach Art. 15 DSGVO

 

 

Für die Beratung kann die Einholung einer kostenlosen SCHUFA-Eigenauskunft nach Art. 15 DSGVO sehr nützlich sein. Die Auskunft können Sie kostenlos online anfordern (Achtung: Wählen Sie "Kostenlose Datenkopie"):

 

Kostenlose Eigenauskunft SCHUFA

 

Bundestag beschließt Änderung des (Verbraucher-)Insolvenzrechts rückwirkend ab 01.Oktober 2020

 

Der Bundestag hat jetzt am 17.12.2020 die Änderung des Insolvenzrechts mit der Verkürzung auf drei Jahre beschlossen. Ab sofort sollten Schuldner handeln, um die sich daraus resultierenden Vorteile in Anspruch zu nehmen.